Priorität für die Planung / Bau des Durchstichs eines Personentunnels
Die Schaffung der Voraussetzungen für die Planung und den Bau des Durchstichs des Personentunnel im Hauptbahnhof Hagen hat absolute Priorität.
Die Maßnahme hat im Zusammenhang mit der Generalsanierung des Hauptbahnhofes zu erfolgen. Es sind die notwendigen Aufträge zu erteilen und die erforderlichen Initiativen zu ergreifen.
- Die Verwaltung hat unverzüglich mit der Bahn und den beteiligten Zuschuss-gebern die Voraussetzungen zu schaffen, dass der Durchstich des Personen-tunnels auf die Ostseite des Bahnhofes Bestandteil der Generalsanierung wird.
- Es müssen sofort die erforderlichen notwendigen Baugrundgutachten, Bauteil-untersuchungen und die gesamthafte Vermessung des Personentunnels erfolgen, entsprechend der Machbarkeitsstudie von 3.3.2016, S.11!, sofern sie noch nicht im Rahmen der Generalsanierung erfolgt sind.
Diese Untersuchungen sind zwingend erforderlich, um auf dieser Grundlage eine konkrete Planung unter Einbeziehung der Vorschläge der Machbarkeitsstudie von 2016 erarbeiten zu können. Nur so ist eine belastbare Kostenermittlung der Planungen möglich, die dann Grundlage ist für ein Finanzierungs- und Zuschusskonzept, um die Förderung des Landes, der DB und der weiteren Zuschussgebern der Generalsanierung klären zu können.
Da die Planung der Generalsanierung des Hauptbahnhofes vom Land mit 1 Mio € gefördert wurde und der Rat für das Gebiet die vorbereitenden Untersuchungen für ein Sanierungsgebiet beschlossen hat, könnten die Planungskosten im Rahmen der Generalsanierung gefördert werden. - Grundlage für die Planung ist die Machbarkeitsstudie vom 3.3.2016. Mit den Bevollmächtigten des Industriebetriebes sind die notwendigen Vereinbarungen abzustimmen, damit die Baumaßnahme möglichst schnell nach Klärung der anderen Voraussetzungen, im Zusammenhang der Generalsanierung gebaut werden kann. Bedingt durch die Leistungsfähigkeit des HBF ist zu prüfen, ob die Baumaßnahme in offener Bauweise erfolgen kann, da nur 2 Gleise und die beiden Industriegleise betroffen sind.
- Die Flächen auf der Ostseite des Bahnhofes sind wegen der vorhandenen Altlasten umfangreich mit öffentlicher Förderung saniert worden. Bestandteil der erfolgten Förderung war mangels vorliegender verbindlicher Bauleitplanung die Zusage der Stadt, einen Bebauungsplan unverzüglich zu erarbeiten, der die Sanierungsziele vollumfänglich planungsrechtlich übernimmt und umsetzt. Die Verwaltung ist deshalb unverzüglich zu beauftragen, dass bereits eingeleitete Bauleitplanverfahren (Siehe Vorlage 0164/2018 22.02.2018) durch Aufstellung zu beschließen. Die Vereinbarungen und Absprachen mit dem Altlastenverband sind in allen Punkten zu beachten, indem die Planung die Vorgaben des zugehörigen Sanierungsplanes lateral und vertikal an allen Stellen des Bebauungsplangebietes vollständig übernimmt. Das gilt vor allem für die bereits erfolgte Altlasten-sanierung in der Tiefe im Bereich des Personentunnels. Der umgesetzte Sanierungsplan ermöglicht den Durchstich inzwischen problemlos und ohne zusätzliche Sanierungsmaßnahmen, da diese bereits erfolgt sind.
- Bei der Bebauungsplanung auf der Westseite des Bahnhofes sind auch die Flächen für ein hochwertiges ÖPNV-Systems (Regionalstadtbahn Hagen) zu beachten.
- Es wird vorgeschlagen, dem politischen Begleitgremium des zuständigen Ausschusses, in jeder Sitzung zum Stand der Planung und der Gespräche zu berichten.
Begründung / Hinweise
Wenn es nicht gelingt, durch entsprechende Verhandlungen mit den Zuschussgebern den erforderlichen Durchstich des Personentunnels in die Gesamtsamtsanierung einzubinden und sie wird ohne den Tunneldurchstich abgeschlossen, besteht in den nächsten Jahrzehnten kaum die Absicht der Bahn wieder in Hagen zu investieren.
Nach Aussagen des Bahnhofsmanagements ist der Durchstich die wesentliche Maßnahme zur Förderungen des ÖPNV und zur Attraktivitätssteigerung des Hagener HBFs.
Die Aussagen in der PK der Bahn ist auch heute noch gültig, darauf wurde in dem Gespräch vom Bahnhofsmanagement erneut hingewiesen.
„Wenn man sich die Ergebnisse bereits modernisierter Bahnhöfe in NRW ansieht, weiß man, zu welchem Mehrwert dies führt“ Zitat PK 11.03 2015 !
zu 1.
Der Beschluss zur Reaktivierung des Werde-Tunnels ist damit aufgeboben und Geschichte. Von Seiten der Bahn sollte erläutert werden, wie diese Zuschüttung des Tunnel erfolgen soll.
zu 2.
Es war sicher kein Zufall, dass der Machbarkeitsstudie eine Presseinformation der DB von 11.3.2015 beigefügt war.
Die Planungskosten wurden vom Land gefördert, es wurde ein Bewilligungsbescheid des Landes NRW von 500.000 € übergeben, verbunden mit der Zusage, dass sich das Land mit insgesamt 1 Mio € an den Kosten der Generalsanierung beteiligt.
Kosten damals 32 Mio €, 2024 ca. 60 Mio €. Der Durchstich des Bahnhofstunnel war damals nicht Bestandteil der Generalsanierung.
Die Pressekonferenz am 11.3.15 an der OB Schulz teilgenommen hat, fand ein Jahr vor der Veröffentlichung des Gutachtens statt.
Es wäre damals sicherlich möglich gewesen ohne Probleme die erforderlichen Bausubstanz Untersuchung bedingt durch die Förderung der Landes im Rahmen der Gesamtsanierung zu finanzieren und das Projekt in die Generalsanierung einzubinden.
Interessant ist auch, dass die Kosten mit einer Preissteigerung von 2% auf das Jahr 2019 hochgerechnet wurden. Man ging wohl davon aus, dass bis 2019 die Voraussetzungen geklärt werden können, um den Durchstich in die Generalsanierung einbinden zu können.
Zu 3.
Da das Land die Planung der Generalsanierung gefördert hat, müsste auch heute eine Förderung der Planung möglich sein. Hinzu kommt, dass der Rat die vorbereitenden Untersuchungen für das Sanierungsgebiet Bahnhof/Altenhagen beschlossen hat. (Vorlage 0075/2024) siehe auch Punkt 4 des Beschlusses: Soweit zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen Leistungen durch Dritte erbracht werden sollen, sind diese im dem erforderlichen Umfang zu beauftragen. Deshalb ist die Förderung der Planung auch heute noch möglich, sie ist nach Vorgesprächen zu beantragen.
Zu 4.
In der Vorlage 0164/2018 ist der Durchstich des Personentunnels Grundlage der weiteren Planung. Der Vorlage ist die Abgrenzung der Bauleitplanbereiche angehängt.
Die Vorgaben aus der Altlastensanierung hinter dem Bahnhof sind wegen der bereits erfolgten Förderung durch den Altlastensanierungsverband (AAV) zu beachten.
Zu. 5.
Auf Basis der beschlossenen Ziele des ISEK-HAGENplant 2035 und weiterer Gutachten
zur Nahverkehrsplanung ist ein höherwertiges ÖPNV-System zu realisieren. Bereits in den 90-ziger Jahren ist von der Stadt Hagen ein Gutachten zur Realisierung einer Regionalstadtbahn erarbeitet worden. Die vorhandenen Untersuchungen und Pläne sind bei der Planung auf der Westseite des HBF zu beachten.
Zu 6.
Der regelmäßige Werkstattbericht ist nach den Erfahrungen erforderlich, damit bei eventuellen Schwierigkeiten im Verfahren auf der politischen Ebene nachgeholfen werden kann. Bei der Ablehnung der Planung der Tieferlegung des Von-Galen-Ringes ist dieses Verfahren praktiziert worden, um die Entscheidungen gemeinsam mit der erforderlichen Transparenz vorbereiten zu können.
Hagen, 12. Februar 2025