Integrierte Planung für die Projekte einer nachhaltigen Stadtentwicklung
HAGENplant 2035. Ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)
Der Rat der Stadt Hagen hat am 14.11.2019 einstimmig den Endbericht des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts beschlossen. (Vorlage 0730/72019)
16 Entwicklungsziele der Stadt Hagen
‚Stadtentwicklung ist kein starres Verfahren, sondern ist ein dynamischer, lebendiger Prozess, den es mitzugestalten gilt. Dabei nimmt das ISEK alle Menschen in unserer Stadt mit und orientiert sich ganz bewusst am Leitbild der Agenda 2030 der Vereinten Nationen. Dessen Ziele sind auch wichtig für eine nachhaltige Entwicklung im Hinblick auf Maßnahmen, um in Hagen den Klimawandel zu begegnen. Insgesamt ist es Ziel, die Lebensqualität für die Menschen in unserer Stadt zu verbessern.‘ (Vorwort OB Kurzfassung ISEK 2020)
Hagener FORUM NACHHALTIGKEIT (HFN)
Die 17 Ziele der Agenda der Charta der Vereinten Nationen sind eine der Grundlagen des Hagener FORUM NACHHALTIGKEIT als Teil der demokratischen Zivilgesellschaft. Das HFN begleitet gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern den Prozess der Transformation und fördert das Prinzip der Partizipation. Ein Bestandteil dessen sind die Einrichtung themenbezogener Bürgerräte.
Dazu zählen die Projekte zur Mobilitätswende und die Maßnahmen zur Entwicklung Hagens.
Zentrales Ziel für die weitere Verkehrsplanung der Stadt ist das Ziel 10 des ISEK
„Mobilität neu denken!“
- Erhöhung der Lebensqualität durch Reduzierung von Verkehrsbelastungen
- Schaffung von klimafreundlichen Angeboten (z.B. Nahmobilität, Radverkehr, ÖPNV)
- Berücksichtigung der Wirtschaftsverkehre im Rahmen integrierter Verkehrskonzepte.
- Reduzierung des motorisierten Verkehrs in innerstädtischen Bereichen
- Vermeidung von Verboten, stattdessen intelligente Verkehrssteuerung
Masterplan „Nachhaltige Mobilität“, 2018
Erstellt durch Pricewaterhouse Coopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
unter Mitarbeit von Müller-BBM GmbH
DTV-Verkehrsconsult GmbH
Exzerpt als HFN-Thesenpapier in 12 Punkten
1. Intermodale Verkehrsanbindung fördern
Die Integration und Vernetzung der verschiedenen Verkehrsträger wie Fuß- und Radverkehr, der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) sowie der motorisierte Individualverkehr sind entscheidend, um die Mobilität in der Stadt störungsfrei, effizient und umweltfreundlich zu gestalten. Durch die Einrichtung von Knotenpunkten als Umsteige-Stationen soll ein nahtloser Übergang zwischen den verschiedenen Verkehrsmitteln gefördert werden.
2. Öffentliche Verkehrsmittel stärken
Der Ausbau und die Modernisierung des öffentlichen Nahverkehrs sind zentral, um die Nutzung des ÖPNV attraktiver zu machen. Dies umfasst den Ausbau von CO2-freien Bus- bzw. Straßenbahnlinien, die Erhöhung der Taktfrequenzen sowie die Verbesserung der Fahrpläne, um mehr Menschen dazu zu bewegen, auf einen emissionsarmen öffentlichen Verkehr umzusteigen.
3. Finanzierung und Förderung der Maßnahmen
Zur Finanzierung der Maßnahmenumsetzung sollten umfangreiche Mittel aus entsprechenden Förderprogrammen akquiriert werden. Dies setzt allerdings meist den Einsatz eines 20 – 50%-igen Eigenanteils der Stadt Hagen. Auch eine Förderleistung von 90 und 100 % ist in Teilen möglich.
4. Förderung des Fußgängerverkehrs
Die Schaffung einer fußgängerfreundlichen Stadt ist ein zentrales Anliegen. Dies beinhaltet nicht nur breitere Gehwege und sichere Überwege, sondern auch die Gestaltung verkehrsberuhigter Zonen. Durch einen attraktiven öffentlichen Raum soll die Fußgängerfreundlichkeit erhöht werden, was zu einer lebendigeren kommunikativen Stadt beiträgt.
5. Radverkehr konsequent ausbauen
Der Masterplan sieht den Ausbau eines umfassenden, sicheren und gut vernetzten Radwegenetzes über das gesamte Stadtgebiet mit allen Teilorten vor. Ziel ist es, die Anzahl der Radfahrer zu erhöhen, indem sichere Radwege, Abstellmöglichkeiten und Bike-Sharing-Systeme eingerichtet werden. Dies soll auch zur Verbesserung der Luftqualität und zur Verringerung des CO2-lastigen Verkehrsaufkommens beitragen.
6. Nachhaltige Stadtentwicklung betonen
Neue Bauprojekte sind in ihrer Erreichbarkeit so zu planen, dass sie das Querschnittsthema nachhaltige Mobilität besonders hinsichtlich der Fuß- und Radwege sowie der öffentlichen Verkehrsmittel erfüllen. Die Nähe zu wichtigen Infrastrukturen wie Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und Arbeitsplätzen rücken verstärkt in den Fokus.
7. Förderung emissionsarmer Fahrzeuge
Die Stadt Hagen schafft Anreize für die Nutzung von emissionsarmen und elektrischen Fahrzeugen. Dies umfasst den Ausbau von Ladeinfrastrukturen, den Aufbau von Carsharing-Konzepten und die Unterstützung von umweltfreundlichen Mobilitäts-lösungen, um die Luftqualität zu verbessern und den CO2-Ausstoß zu reduzieren.
8. Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsinitiativen
Der Masterplan nachhaltige Mobilität beinhaltet eine umfassende Strategie zur Sensibilisierung und Information über nachhaltige Mobilität. Durch Informations-kampagnen und Bildungsprojekte sollen die Bürgerinnen und Bürger motiviert werden, verstärkt umweltfreundliche Verkehrsmittel zu nutzen und sich aktiv an den Mobilitätsangeboten zu beteiligen.
9. Bürgerbeteiligung als Schlüssel
Die Einbeziehung der Bürgerschaft in die Planung und Umsetzung von Mobilitätsprojekten ist wesentlich, um die Bedürfnisse und Vorstellungen in der Hagener Stadtgesellschaft zu verstehen. Durch Bürgerräte, Workshops, Diskussions-foren und Umfragen soll die Meinung der Bürgerinnen und Bürger aktiv in die laufenden Entscheidungsprozesse einfließen, was zur Akzeptanz und zum nachhaltigen Erfolg der Maßnahmen beiträgt.
10. Technologische Innovationen nutzen
Die Stadt Hagen setzt auf moderne Technologien, um die Mobilität zu optimieren. Digitale Lösungen, wie Apps für Echtzeitinformationen über den öffentlichen Nahverkehr oder für die städtische Verkehrslenkung, sollen entwickelt werden, um die Nutzererfahrung zu verbessern und effizientere Verkehrsflüsse zu ermöglichen.
11. Langfristige Nachhaltigkeitsziele festlegen
Der Masterplan definiert konkrete, messbare Ziele zur Reduktion von CO2-Emissionen und zur Erhöhung des Anteils nachhaltiger Verkehrsmittel. (Modal-Split 50/50 als Grundlage für die Verkehrsplanung) Die Fortschritte sollen regelmäßig evaluiert werden, um sicherzustellen, dass die gesteckten Ziele erreicht werden und die Maßnahmen kontinuierlich angepasst und verbessert werden können.
12. Städtische Mobilität verbindet sich überregional
Die Hagener Mobilität verbindet sich in regionaler wie überregionaler Anbindung mit umliegenden ÖPNVs und der Deutschen Bahn. Dabei sind die Vernetzungen und Fahrplanabstimmungen genauso wesentlich wie die Fahrpreisgestaltung bis hin zum Deutschlandticket.
Leipzig-Charta
Die Leipzig-Charta ist durch Beschluss der Städtebauminister der Bundesländer am 30. November 2020 Grundlage der Städtebauförderung und damit bei der Förderung von Projekten mit Städtebauförderungsmitteln zu beachten.
Grundprinzip der Leipzig Charta ist, die Stadtentwicklung gemeinwohlorientiert und gemeinsam mit den Bürgern als Gemeinschaftswerk aller Akteure zu planen und umzusetzen. Deshalb ist es erforderlich die zu beauftragende integrierte Planung mit einen qualifizierten Beteiligungskonzept zu verknüpfen.
Für das geplante Sanierungsgebiet Bahnhof/Altenhagen mit der Hochbrücke/ Arbeitsamt und dem damit erforderlichen Abriss der Hochbrücke und der Veränderung der Verkehrsplanung sind die Vorgaben des Handlungskonzeptes zu beachten. Siehe auch Anlage A+B die Bestandteil des Handlungskonzeptes sind
Der Beschluss zur Beauftragung der vorbereitenden Untersuchung für ein Sanierungsgebiet wurde mit der Vorlage 0921/2023 vorbereitet. In der Vorlage sind verschiedenen Bausteine auch der Beteiligung die Öffentlichkeit beschrieben.
„Wesentlicher Baustein für den Erfolg des Projektes ist eine gelungene Kommunikation auf mehreren Ebenen.“ (Zitat aus der Vorlage)
Handlungskonzept der Mobilitätswende in Hagen
Gutachten zum Ausbau des lokalen ÖPNV 2022 erarbeitet kcw / planmobil
In dem Gutachten sind die notwendigen Rahmenbedingungen umfassend erläutert und beschrieben, um die Aufwertung des lokalen ÖPNV zu erreichen.
Das beschlossene Ziel des integrierten Stadtentwicklungskonzepts HAGENplant 2035. Mobilität neu denken, Reduzierung des motorisierten Verkehrs in der Innenstadt ist nur durch eine Veränderung des Modal-Split zu erreichen.
Die von der Stadt beauftragten Verkehrsgutachten* gehen von einem Modal-Split 2035 von 50/50 aus, um das Ziel des ISEK zu erreichen. Dies bedeutet, der Anteil des Umweltverbundes an den in der Stadt zurückgelegten Wegen wird von 38% auf 50 % gesteigert. Für den ÖPNV bedeutet dies eine Erhöhung des Anteils von 19 % auf 26%. Hochgerechnet entspricht dies einer Zunahme von 25.000 bis 35.000 Fahrten im ÖPNV. (Zitat aus dem Gutachten)
Weitere Angebotsverbesserungen sind innerhalb des bestehenden Busverkehrs nicht möglich. Aufgrund der zusätzlichen benötigten Fahrzeuge und des erhöhten Personal-bedarfs ist er dauerhaft nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben.
Der Einsatz von höherwertigen ÖPNV-Systemen mit höherem Fassungsvermögen und höherer Leistungsfähigkeit sind auf den nachfragestarken Korridoren im Stadtgebiet zwingend erforderlich.
Deshalb sind Systemveränderungen auf den Korridoren im Hagener Stadtgebiet aus den folgenden Grundbedingungen herzuleiten:
• Regio Tram /Straßenbahn,
ist eine Kombination von Straßen bei Benutzung des vorhanden Schienensystem der Bahn. (Modell Karlsruhe) So sind durchgehende Fahrten in die Region möglich und die Anbindung des Oberzentrums Hagen an die Region wird gefördert. Zur Angebotsverbesserung sind jedoch zusätzliche Haltepunkte und Taktverdichtungen erforderlich. Die Möglichkeiten einer Regionalstadtbahn sind 1997 auf den nachfragestarken Korridoren untersucht worden.
• Straßenbahn
Die Straßenbahn fährt auf den nachfragenstarken Korridoren auf besonderen Trassen, die auch von Bussen genutzt werden können. Beidseitige Türen ermöglichen die flexible Planung der Haltestellen. Die Investitionskosten sind vergleichbar mit denen des BRT-System, welches teilweise ebenfalls auf eigenen Trassen fährt. Die Straßenbahn hat ein positives Image bei den Fahrgästen, aufgrund der Fahrzeuge, des Komforts, der eigenen Trassen und der klaren Linienstruktur.
• BRT-Bus Rapid Transit
Bei einem BRT verkehren tramähnliche Busse weitgehend auf gesonderten Bustrassen. Auch ein BRT-System ist ein exklusives Verkehrsmittel, dessen Beförderungskomfort an eine Straßenbahn heranreichen kann. Die Kosten sind mit denen einer Straßenbahn vergleichbar. Die längeren Fahrzeuge benötigen eine entsprechende Infrastruktur beim Ausbau der Haltestellen. (Zwingend Haltestellen auf der rechten Seite) Bei der Förderung von BRT-Systemen bestehen noch Unsicherheiten, obwohl die prinzipielle Förderfähigkeit ausgesprochen wurde, es fehlen Referenzprojekte.
• BHLS-Bus mit hohem Standard
Wichtigste Voraussetzung zur Erfüllung der Kriterien des BHLS-System ist die Umsetzung eine weitgehende Vortrittsregelung für den Bus sei es physisch oder elektronisch. BHLS-System haben immer einen Hohen Anteil von eigenen Trassen, sie sind deshalb mit dem BRT-System kombinierbar.
• Metro-Bus
Der Metrobus ist eine abgespeckte Version des BRT/BHLS-System dar, eigene Fahrwege sind bei diesem System nicht vorhanden. Des Bus fährt somit zusam-men mit den MIV im Straßenraum.
Es ist absehbar, dass in etwa 10 Jahren 2035 ein neues Ziel mit einem höheren ÖPNV- Anteil verabschiedet wird. Das zu wählende System muss für die danach kommende Zeit Handlungsspielraum und Reserven bieten.
Wählt man die Straßenbahn, ginge es in 10 Jahren um Taktverdichtungen oder Netzergänzungen. Würde man sich jetzt für ein Bussystem entscheiden, würde man erneut die Systemdiskussion führen müssen. (Zitat aus dem Gutachten, Seite 119)
Eine Systementscheidung ist kurzfristig zwingend erforderlich auch wegen der anstehenden Projekte in der Innenstadt. Deshalb sind die erforderlichen Punkte aufgelistet die Voraussetzungen sind, damit eine Systementscheidung überhaupt getroffen werden kann.
Vorgaben für die zutreffende Systementscheidung
- Für die erforderlichen integrierten Planungen und Untersuchungen ist der Modal-Split 50/50 zugrunde zu legen. Hieraus ergeben sich die Flächen für die erforderlichen Nutzungen der Straßen- und Platzräume.
- Für die nachfragestarken Korridore des ÖPNV Nord Innenstadt Boele / Nordwest Innenstadt Vorhalle, Ost Innenstadt Hohenlimburg, Süd Innenstadt Delstern, West Innenstadt Haspe und die Innenstadt erfolgen stadträumliche Untersuchungen der Straßen und Platzräume, um die Vorrangflächen für ein höherwertiges ÖPNV-System darzustellen und zu sichern. Dabei ist es zunächst unerheblich, ob die Flächen von einer Straßenbahn/Stadtbahn oder von Bussen BRT/BHLS-System genutzt werden. Die Systementscheidung erfolgt nach Vorlage der Ergebnisse der Untersuchungen.
- Korridor Innenstadt: Vorrangig erfolgt die stadträumliche Untersuchung für den Bereich Innenstadt, da wichtige Planungen für die Entwicklung der Innenstadt vorbereitet werden müssen: Sanierungsgebiet Bahnhof, Planung Eckeseyer-Brücke/Hochbrücke Altenhagen, Brücke Badstraße, Planung HBF. Die Vorschläge für die Flächen der Regionalstadtbahn des Gutachtens sind zu überprüfen, da sich die Situation wegen der durchgeführten Stadterneuerungsmaßnahmen verändert hat. Die Flächen für die Einbindung der Regionalstadtbahn in den Hauptbahnhof sind bei der Sanierungsplanung zu beachten.
- Bei den stadträumlichen Untersuchungen sind die bereits dargestellten Möglichkeiten des Gutachtens Regionalstadtbahn Hagen 1997 Konkretisierungs-studie zur 1. Ausbaustufe mit einzubeziehen und die Gutachten Masterplan Nachhaltige Mobilität 2018, und das Gutachten zum Ausbau des regionalen ÖPNV 2022 zu berücksichtigen.
Da die Verwaltung aus Kapazitätsgründen nicht die erforderlichen Untersuchungen und Planungen kurzfristig bearbeiten kann, sind die Aufträge an Fachbüros zu erteilen, die integriert mit anderen Fachbereichen zusammenarbeiten. Für die öffentliche Diskussion sind die Ergebnisse in Alternativen darzustellen, die Voraussetzung sind für eine am Gemeinwohl orientierte Abwägung bei den zu treffenden Entscheidungen.
Es geht um die Überwindung der autogerechten Stadt, die bei der heutigen Verkehrsplanung immer noch die Zielsetzungen beeinflusst. Die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes war in der Vergangenheit und ist heute noch Vorgabe bei Planungen der Stadt Hagen. Gebautes Symbol für dieses Konzept ist die Hochbrücke Altenhagen, die wegen Baufälligkeit abgebrochen werden muss.
Bedingt durch die Sanierungserfordernisse sämtlicher Brücken im Stadtgebiet und der damit verbundenen Infrastruktur, der Vorgaben zur Verkehrswende, die zwingend erforderlich ist, um die gesetzlich vorgegebenen Klimaziele zu erreichen, sind die Vorgaben des Handlungskonzeptes zu beachten.
Bestandteil des Handlungskonzeptes sind die in der Anlage A + B beschriebenen aktuellen Planungen, damit die Beschlüsse des Rates zum integrierten Stadtentwick-lungskonzept 2035 und die Ergebnisse der von der Stadt beauftragten Gutachten beachtet werden. Dies ist nur mit einer integrierten Planung möglich die bei den aktuellen Planungen Voraussetzung ist. Hierbei ist der Hochwasserschutz besonders zu beachten und die Erfahrungen von 2021 einzubeziehen.
Anlagen Bestandteil des Handlungskonzeptes:
A. Planung Hauptbahnhof Hagen/ Sanierungsgebiet Bahnhof – Altenhagen
B. Sicherung der Erschließung der Innenstadt durch integrierte Planung. Bereich Eckeseyer Brücke/Hochbrücke Altenhagen, Brücke Badstraße
Grundlagen des Handlungskonzeptes sind die im Auftrag der Stadt Hagen erstellten Gutachten zur weiteren Planung des ÖPNV
- Masterplan Nachhaltige Mobilität 2018
- Gutachten zum Ausbau des lokalen ÖPNV 2022
- Regionalstadtbahn Hagen 1997
- Gutachten Radverkehrskonzept
- Gesetzgebung zum Klimaschutz, Wärmeschutz (siehe Seite 119, des Gutachten zum Ausbau des lokalen ÖPNV2022)
Hagen, 12. Februar 2025
Koordination:
Johann Dieckmann, Christa Stiller-Ludwig, Dr. Rolf L. Willaredt