Die Vorgaben für die erforderlichen Planungen sind im Handlungskonzept für die Nahverkehrsplanung beschrieben und vorgegeben. Weitere Angebotsverbesserungen sind innerhalb der bestehenden Busverkehres nicht möglich. Im Rahmen einer gutachterlich erarbeiteten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist zu ermitteln, wie der im Masterplan Mobilität sowie im Nahverkehrsplan für Hagen vorgegebene ÖPNV-Anteil von 26% am Gesamtverkehrsaufkommen wirtschaftlich optimal zu erreichen ist. Um höherwertige Systeme realisieren zu können sind Vorrangflächen für das ÖPNV-System bei den Planungen nachzuweisen. Die Vorrangfunktion für den ÖPNV ist wesentliche Voraussetzung für die Erschließung der Innenstadt und die Umsetzung der Ziele des ISEK HAGENplant 2035. Die erarbeitenden Vorschläge des Stadtbahngutachten sind einzubeziehen.
Für die Planungen der Projekte ist entsprechend dem Handlungskonzept der Modal-Split Mororisierter Individual Verkehr/Umweltverbund von 50/50% zugrunde zu legen.
Durch die Sperrung der Hochbrücke in Altenhagen und die beabsichtigte Erneuerung der Brücke Badstraße müssen die erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang betrachtet werden, da beide Brückenprojekte für die Erschließungsfunktion der Innenstadt von zentraler Bedeutung sind. Deshalb bestehen für die erforderlichen Baumaßnahmen zeitliche Abhängigkeiten, die berücksichtigt werden müssen. Die Planungen müssen auf Basis der gutachterlich ermittelten optimalen Wirtschaftlichkeit des ÖPNV erstellt werden.
Wegen ihren Bedeutung für die Erschließung der Innenstadt sind die notwendigen Erneuerungen zeitlich hintereinander zu realisieren.
Es ist für beide Projekte eine integrierte Planung auf Basis von Alternativen erforderlich. Aus Gründen der Nachhaltigkeit des Klimaschutzes und um die verschiedenen Belange beurteilen und abwägen zu können, ist die Erarbeitung von Alternativen mit unterschiedlicher Gewichtung erforderlich. Dies gilt für beide Projekte. Ohne die Darstellung und Erläuterung der Alternativen ist eine Beteiligung der Bürger und der Öffentlichkeit am Entscheidungsprozess nicht möglich.
Beide Projekte liegen im Bereich der Volme und der begleitenden Grünflächen mit hoher Bedeutung für die grüne Infrastruktur der Innenstadt.
Es sind für die Planung Fachbüros zu beauftragen, die integriert mit anderen Fachleuten zusammenarbeiten und für die öffentliche Diskussion die Ergebnisse in Alternativen darstellen. Deshalb ist die Zusammenarbeit von Verkehrsplanern mit Freiraumplanern, Städtebauern und Gewässerbauexperten (Hochwasserschutz) und weiteren Fachleuten zwingend erforderlich, um eine isolierte Betrachtung und Bewertung einzelner Interessen auszuschließen.
Nur bei Beachtung dieser Vorgaben ist eine am Gemeinwohl orientierte Abwägung der verschiedenen Belange möglich.
Integrierte Planung, Bereich Eckeseyer-Brücke, Hochbrücke Altenhagen
Durch die Sperrung der Altenhagener Brücke Ebene 2 wegen der Baufälligkeit ist die Erschließungsfunktion für die Innenstadt bereits eingeschränkt.
Verkehrstechnisch und von der Konstruktion bilden die Brücken ein Bauwerk. Auch die Brücke über die Gleise der DB hat nach Aussagen der Fachleute nur noch eine begrenzte Lebensdauer.
Die Kreuzung liegt in dem Gebiet für das der Rat die vorbereitenden Untersuchungen für das Sanierungsgebiet Bahnhof/Altenhagen beschlossen hat.
- Die Verwaltung ist mit den vorbereitenden Untersuchungen beauftragt worden um das Bahnhofsquartier und den Stadtteil Altenhagen als Sanierungsgebiet ausweisen zu können.
- Soweit durch Dritte zusätzliche Leistungen im Rahmen der vorbereitenden Unter-suchungen erforderlich sind, sind diese im erforderlichen Umfang zu beauftragen. (Beschluss zur Vorlage 0075/2024)
Es geht um die Nutzung und Gestaltung der öffentlichen Flächen im Bereich der Altenhagener Brücke, Volme, ehemaliges Arbeitsamt. Dies ist nur mit einer integrierten Planung möglich.
Es sind Alternativen mit unterschiedlichen Vorschlägen darzustellen, aus denen sich die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten für die öffentlichen Flächen ergeben und die Vorrangflächen für den ÖPNV dargestellt werden. Grundlage der Planung ist der Modal-Split 50/50 im Jahr 2035.
Die Planung dient dazu die planungsrechtlichen Voraussetzungen möglichst schnell zu schaffen, um auch die Förderung der Maßnahme klären zu können, damit die Auswirkungen der Sperrung schnell behoben werden können.
Bedingt durch die Mängel an der Hochbrücke wird der Abbruch erfolgen müssen.
Es ist zu prüfen, wie der Abbruch in Abschnitten vollzogen werden kann und welche Übergangslösungen möglich sind, um die Erschließung und Aufwertung der angrenzenden Quartiere und der Innenstadt sicherzustellen.
Es geht nicht nur darum kurzfristig den Abbruch vorzubereiten, sondern der Öffentlichkeit und den Bewohner der Quartiere über Planungsalternativen zu vermitteln, wie das Endkonzept der Nutzungen der Flächen unter Einbeziehung der Verkehrswende aussieht. Es geht an dieser Stelle um die Korrektur der autogerechten Stadt.
Ein Neubau der Hochbrücke, wie von der Verwaltung in der letzten Sitzung der Brücken-Kommission angedeutet, ist heute aus planungsrechtlichen Gründen nicht mehr möglich und würde auch nicht gefördert werden können.
Die Leipzig-Charta ist durch Beschluss der zuständigen Städtebauministern der Länder Grundlage der Städtebauförderung, damit ist sie Grundlage der Förderung der Projekte mit Städtebauförderungsmitteln.
Deshalb ist es erforderlich, die zu beauftragende integrierte Planung mit einen qualifizierten Beteiligungskonzept mit den vorbereitenden Untersuchungen zu verknüpfen.
Da die Verwaltung nicht in der Lage sein wird, schon wegen der fehlenden Kapazität diese Planungsleistungen zu erbringen ist die Beauftragung eines qualifizierten Planungsbüro erforderlich.
Die Planung umfasst verschiedene Aufgabenstellungen:
- Erarbeitung des geplanten Endausbaues der gesamten Flächen einschließlich der Wasserflächen der Volme und der Grünflachen in Alternativen, eingebunden in ein Beteiligungskonzept für die Öffentlichkeit, die Bürger, die Bezirksvertretung und die Fachausschüsse des Rates.
- Bei der Erarbeitung der Alternativen ist für der Bemessung der Verkehrsströme und die sich daraus benötigten Flächen, der Model-Split 2035 zugrunde zu legen. (Gutachten: Zum Ausbau des lokalen ÖPNV kcw / planmobil 2022)
- Abbruch der Hochbrücke mit Darstellung der verschiedenen Übergangslösung unter Einbeziehung der Alternativen zum Endausbau.
- Konzeption für die Erneuerung oder Neubau der Eckeseyer-Brücke über die Gleise gemeinsam mit der Bahn, auch diese Lösung ist unter Berücksichtigung der Alternativen unter Einbeziehung für den Endausbau zu entwickeln, um Planungsrecht zu schaffen, da nicht vorhersehbar ist, wie lange diese Brücke noch der Verkehrsbelastung standhält. Hierbei sind ebenfalls die Vorrangflächen für einen leistungsfähigen ÖPNV zu berücksichtigen.
Beteiligungskonzept
Der Beschluss zur Beauftragung der vorbereitenden Untersuchung für ein Sanierungsgebiet wurde mit der Vorlage 0921/2023 vorbereitet. In der Vorlage sind auch die verschiedenen Bausteine beschrieben.
Unter Punkt 5. ist die Kommunikationsstrategie angedeutet.
Zitat Vorlage: Wesentlicher Baustein für den Erfolg des Projektes ist eine gelungene Kommunikation auf mehreren Ebenen. Ein Kommunikationsplan soll hier als Werkzeug dienen, ggf. könnte auch über die Beauftragung einer PR-Agentur nachgedacht werden.
Es ist von der Verwaltung ein Konzept zu erarbeiten, da im Sanierungsgebiet die Bürgerbeteiligung ohnehin vorgeschrieben ist.
Aufgrund der Aufgabe der Sanierung und durch die konkrete Situation, den Abbruch der Hochbrücke und durch die Änderungen der Zielsetzung der Bahn den Werde-Tunnel nicht zu nutzen zu können, ist von der Verwaltung zu prüfen, ob die gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung über einen Bürgerrat erfolgen könnte.
Projekt Brücke Badstraße
Durch den Vortrag der Verwaltung in der Brückenkommission am 24.10.2024 ist deutlich geworden, dass eine grundsätzlich andere Vorbereitung für den Ersatz der Brücke geplant werden muss und ein zeitgleicher Abriss der Hochbrücke und der Brücke Badstraße nicht möglich ist.
Nach dem Vorschlag der Verwaltung zur Verkehrsführung kann nur ein Teil der Buslinien den Haltepunkt Stadtmitte erreichen, damit wird für eine lange Zeit die zentrale Bushaltestelle entwertet und der ÖPNV eingeschränkt.
Der von der Verwaltung vorgetragene Vorschlag des Bau einer Ersatzbrücke ist neu zu denken. Bei der Planung sind die folgenden Vorgaben zu beachten.
- Es geht bei der Planung um die gesamte Nutzung des öffentlichen Stadtraums. Hier sind Alternativen unter verschiedenen Belastungen in Alternativen darzustellen. Grundlage ist der Modal-Split 50/50 2035.
- Es darf keine Einschränkung des ÖPNV geben, sämtliche Buslinien müssen die Haltestelle Stadtmitte in der Bauphase -wie jetzt auch- erreichen können.
- Bei der Planung der Alternative B ist für den Endausbau für die Bemessung der Verkehrsströme mit den Vorrangflächen für den ÖPNV und die Flächen für den MIV zur Erschließung der Innenstadt, der Model-Split 50/50 2035 zugrunde zu legen. (Gutachten: Zum Masterplan Mobilität, Nahverkehrsplan, Ausbau des lokalen ÖPNV kcw /planmobil 2022, Master-plan Mobilität, Nahverkehrsplan).
- Die Erschließung der Innenstadt für den PKW, muss währen der Bauphase auch mit Einschränkungen möglich sein. Die Auswirkungen der Planung der Hochbrücke Altenhagen/ Eckesey sind bei den Alternativen zu berücksichtigen.
- Die Gestaltung der Alternativen der Brückenkonzepte hat die Aufwertung der grünen Infrastruktur entlang der Volme, die Erfahrungen aus dem Hochwasser und die Erhaltung der Bäume zu beachten.
- Die Erschließungsfunktion des Kreisverkehres ist so weit wie möglich zu erhalten.
- Darstellung der Alternativen auf Grundlage eines Beteiligungskonzeptes für die Öffentlichkeit, um die Bürger, die Bezirksvertretung und die Fachausschüsse des Rates bei der Auswahl der Alternativen zu beteiligen. Die abschließende Entscheidung liegt beim Rat.
Der geplanten Endausbaues der Brücke, der gesamten Grünflächen einschließlich der Wasserflächen der Volme, ist auf Basis der Alternativen darzustellen.
Für die ausgewählte Alternative ist ein Finanzierungskonzeptes unter Einbeziehung der Fördermöglichkeiten, zu erarbeiten.
Diese Vorgaben bedeuten, dass eine integrierte Planung mit Darstellung der Alternativen, die sämtliche Belange mit unterschiedlicher Gewichtung berücksichtigt, erforderlich ist. Auf dieser Basis kann dann eine Entscheidung in der Öffentlichkeit und in den Ausschüssen erfolgen.
Da die Fachverwaltung wegen der fehlenden Kapazität nicht in der Lage sein wird unter Beachtung der Vorgaben diese Planungsleistungen zu erbringen, ist ein qualifiziertes Fachbüro zu beauftragen, welches über sämtliche Fachleute verfügt, die eine integrative Planung mit Alternativen erarbeiten können. Deshalb ist die Zusammenarbeit von Verkehrsplanern mit Freiraumplanern, Städtebauern und Gewässerbauexperten (Hochwasserschutz) und weiteren Fachleuten zwingend bei der Erarbeitung erforderlich.
Es sind folgende Alternativen unter Berücksichtigung der Vorgaben zu prüfen und darzustellen:
Alternative A
Vorschlag der Fachverwaltung, ähnlich in der Brückenkommission dargestellt mit dem Bau einer Behelfsbrücke die wieder abgebrochen werden soll.
Alternative B
- Die Brücke Badstraße ist erweitert worden, um Versorgungsleitungen über die Volme führen zu können, deshalb verfügt sie über eine Breite, die für die jetzige Verkehrsfunktion nur zum Teil erforderlich ist. Ein Teil der vorhandenen Brücke könnte für den Bau einer Ersatzbrücke, die erhalten bleibt abgebrochen werden.
- Der restliche zunächst verbleibende Teil könnte weiter wichtige Verkehrsfunktionen für den ÖPNV und zur Erschließung der Innenstadt übernehmen. Es würde dann nach dem Bau der Ersatzbrücke, eine zweite Brücke daneben errichtet werden, um die notwendigen Flächen bei Berücksichtigung der Vorrangflächen für den ÖPNV nachzuweisen. Die Flächen für die Verkehre würden nach Fertigstellung der Brücken dann neu aufgeteilt werden können.
- Die notwendigen Flächen für die Baustelleneinrichtung müssten auf der Grünfläche zwischen Sparkasse und Volme nachgewiesen werden, damit die Funktion des Kreisverkehrs zur Erschließung der Innenstadt teilweise erhalten bleiben kann. Nach Abschluss der Baumaßnahmen wird der grüne Raum entlang der Volme nach dem Gesamtkonzept wiederhergestellt und ausgebaut.
Alternative C
Das beauftragte Fachbüro kann aufgrund der Erkenntnisse aus dem Planungsprozess eine weitere dritte Alternative vorschlagen.
Hagen, 12. Februar 2025