Hagener Forum Nachhaltigkeit

„Es wird nicht falsch, weil es die Falschen für richtig halten.“

(Friedrich Merz  26.1.25. Bundestag)

„Eine  Brandmauer ist zutiefst undemokratisch.“  (CDU Kandidatin Saskia Ludwig, Brandenburg)

  – aus Klaus Staeck „Geschichte wiederholt sich nicht“ Frankfurter Rundschau  vom sechsten Februar 2025.

Mit seiner Aussage begründete Herr Merz, dass er in der Migrationsdebatte letzte Woche auch eine Mehrheit in Kauf nehmen würde, die nur mit Unterstützung der AfD zustande käme. Diese Versuchung, im Notfall Projekte auch mit der AfD durchzusetzen, lässt sich in ganz Deutschland beobachten – insbesondere in kommunalen Parlamenten, aber auch beispielsweise im Landtag von Thüringen und nun im Bundestag.

Die Begründung ist stets dieselbe: Demokratisch gewählte Parteien hätten das Recht, an politischen Entscheidungsprozessen mitzuwirken.

Stimmt das?

Der öffentliche Raum, insbesondere aber der parlamentarische Raum, ist durch zahlreiche Regeln begrenzt – von der Sitzordnung bis zur Einhaltung aller Gesetze, einschließlich des Grundgesetzes.
Eigentlich müsste es klar sein, dass eine Partei, die in Teilen rassistisch ist und unsere demokratische Grundordnung infrage stellt, verboten werden sollte.
Bisher sind entsprechende Verbotsanträge jedoch gescheitert – unter anderem, weil der Staat selbst durch den Einsatz von V-Leuten in den betroffenen Parteien ein rechtsstaatliches Verfahren unmöglich gemacht hat.

Was also tun?

Erste Erkenntnis: Der parlamentarische Raum ist ein besonderer Raum, und die entscheidenden Akteure in diesen Parlamenten sind die Parteien. Zweite Erkenntnis: Deutschland hat ein beispielloses Menschheitsverbrechen begangen, das uns eine besondere Verantwortung auferlegt. Als Deutsche – insbesondere im öffentlichen und erst recht im parlamentarischen Raum – müssen wir immer unmissverständlich klarstellen, dass für uns das „nie wieder“ in jeder Situation gilt.

Es wäre sinnvoll, dass im parlamentarischen Raum verstärkt über die Grenzen der Zusammenarbeit zwischen den Parteien gesprochen wird. Klare Abgrenzungen sollten nicht nur thematisiert, sondern auch offiziell festgelegt und beschlossen werden. Dabei handelt es sich um eine verfassungsrechtlich unbedenkliche politische Meinungsbildung des Parlaments. Das Ziel sollte sein, dass Parteien, die in ihren Programmen dem „nie wieder“ nicht gerecht werden, keine Möglichkeit haben, an der Willensbildung und den Entscheidungen im Parlament mitzuwirken.

Dr. Christian Kingren

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